GoBD legt fest, wie eine ordnungsgemäße Buchführung im digitalen Zeitalter auszusehen hat. Elektronische Rechnungen müssen in demselben Format archiviert werden, in dem sie eingegangen sind (PDF als PDF, E-Mail als E-Mail, Datensatz als Datensatz) – eine Umwandlung, beispielsweise in eine Bilddatei, ist nicht zulässig. Während der kompletten Aufbewahrungsfrist muss sie jederzeit lesbar, unveränderbar und maschinell auswertbar sein. Nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten für Ihren Fachhandwerksbetrieb – und profitieren Sie dabei von staatlichen Förderungen.

Um die Vorschriften einzuhalten, kommen Sie, als Fachhandwerker, um den Einsatz einer revisionssicheren, digitalen Dokumentenablage nicht herum. Da eine Papier-Rechnung sehr wohl als Scan (z.B. PDF) aufbewahrt werden darf, können Sie durch die Einführung einer digitalen Dokumentenablage Ihre innerbetrieblichen Abläufe sogar verbessern. Ihre Papierrechnungen dürfen Sie auch digital aufbewahren. Damit optimieren Sie Ihren internen Betriebsablauf und schaffen sich für die Zukunft endlose Ordnerregale vom Hals. Mit elektronischer Unterstützung von der Anfrage bis zur digitalen Rechnung steht Ihnen die GC-GRUPPE auf diesem Weg zur Seite.

Über das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern etwa werden kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse in die Lage versetzt, sich durch die Anschaffung neuer Hard- und Software zu digitalisieren und durch die Einführung neuer Managementsysteme, Verfahren und Prozesse die IT- und Informationssicherheit im Unternehmen zu verbessern.

Weitere Informationen zum Digitalbonus finden Sie hier.

Auch andere Bundesländer fördern Digitalisierungsprojekte in Unternehmen. Hier finden Sie eine Übersicht.

Die GC-GRUPPE bietet Ihnen neben digitalen Rechnungen im ZUGFeRD-Format ein ganzes Paket an Serviceleistungen, um von digitalen Möglichkeiten zu profitieren.

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