Ob die KfW-Förderung für barrierefreie Bäder eine neue Auflage erfährt, war lange Zeit unklar. Nun steht fest: Auch für 2018 hat der Bund 75 Millionen für das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen (455)“ genehmigt. Umbaumaßnahmen, durch die Hindernisse in den eigenen vier Wänden abgeschafft werden, können also weiterhin bezuschusst werden.

Fördermittel für Schnellentschlossene

Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Freigegebene Fördermittel sind erfahrungsgemäß immer schnell aufgebraucht. Verbraucher, die eine entsprechende Bezuschussung beantragen möchten, sollten daher nicht lange warten.

Wie im Vorjahr liegt der maximal zu bezuschussbare Betrag bei 6.250 Euro pro Wohneinheit. Bewilligt wird dieser jedoch nur, wenn die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, vorab genehmigt und von einem Fachmann durchgeführt sowie in Rechnung gestellt werden.

Was viele nicht wissen: Anspruch auf Förderung haben nicht nur private Hausbesitzer. Auch Mieter können das Zuschussprogramm beantragen – vorausgesetzt wird natürlich eine Zustimmung des Vermieters zu dem geplanten Vorhaben.

 

Altersgerechte Bäder sind in Deutschland rar

Obwohl sich barrierefreie Bäder in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, erfüllen nur die wenigsten tatsächlich alle erforderlichen Voraussetzungen.

Dies belegt auch eine von forsa durchgeführte Studie: So entsprechen aktuell nur 6 Millionen von insgesamt 36 Millionen Badezimmer dem Standard eines barrierefreien, bezuschussbaren Bads. Allerdings planen 11% aller Befragten, die noch über kein barrierefreies Badezimmer verfügen, einen entsprechenden Umbau. Umgerechnet wären hiervon etwa 1,8 Millionen Bäder betroffen.