Vor knapp einem Jahr ist die Energieeffizienz-Richtlinie der EU – kurz EED – in Kraft getreten. Ziel ist es, mit den darin definierten Maßnahmen, Energie und CO2 einzusparen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 25.10.2020 Zeit, die Beschlüsse der EED in die jeweilige Gesetzgebung zu integrieren. Hierzu zählt auch, „fernablesbare“ Zähler verpflichtend vorzuschreiben.

Mehr Einblicke für Endverbraucher

Durch die Installation der fernablesbaren Zähler sollen Endverbraucher ihren Energieverbrauch in Zukunft selbst positiv beeinflussen können, was regelmäßige unterjährliche Verbraucherinformationen erfordert.

Als fernablesbar gilt dabei jede Kommunikationsform, bei der keine Vorortablesung durch Auslesepersonal erfolgen muss, um den Zählerstand festzustellen. Auch soll die Anbindung an Smart-Home-Systeme ermöglicht werden.

 

Die nächsten Etappen

So sieht die EED vor, dass ab dem 25.10.2020 nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler (neu-)installiert werden dürfen. Ab dem 1.1.2022 müssen die ermitteln Daten der fernauslesbaren Gebäude den Endverbrauchern regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Spätestens zum 1.1.2027 sollten dann alle Bestandsanlagen fernauslesbar sein.

Angesichts dieser Vorgaben ist die EED bereits bei heutigen Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Als zuverlässiger Ansprechpartner berät die GC-GRUPPE Sie auch zu dieser Verordnung und stellt Ihnen individuelle Produktlösungen für Ihre Projekte bereit.