Schluss mit Zettelwirtschaft

Schätzungsweise 28,5 Milliarden Rechnungsseiten werden jährlich auf dem Postweg in Europa versendet. Das sorgt bei Rechnungsstellern wie -empfängern für lästige Zettelwirtschaft und belastet unsere Umwelt. Höchste Zeit, um digitale Potenziale zu nutzen, damit endlich Schluss gemacht wird mit Papierbergen.

Direkte Rechnungsstellung ohne lange Postlaufzeiten, weniger Papierverbrauch, was Umwelt und Klima zu Gute kommt, schnelles Weiter- und Bearbeiten beim Kunden, kein zeitaufwendiges Einscannen und Abheften mehr – das sind die Vorteile der elektronischen Rechnungen, die EU-weit den Papierrechnungen gleichgestellt sind.

Kunde werden

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Direkte Rechnungsstellung ohne lange Postlaufzeiten
  • Kein Papierverbrauch, digitale Archivierung löst Papier und Ordnerarchiv ab
  • Kein zeitaufwendiges Scannen und Abheften mehr
  • Mit ZUGFeRD neuestes Format elektronischer Rechnungsstellungen
  • Als revisionssicheres PDF-Dokument jederzeit les-, druck- und speicherbar
  • PDF-Datei und Buchungssatz fest miteinander verknüpft
  • Alle wesentlichen Informationen der Rechnung sind als XML-Code in die PDF-Datei eingebettet und gehen automatisch in die Buchhaltung ein
  • Automatische Verarbeitung von Rechnungen von der taggleichen Übermittlung bis zur automatischen Prüfung und Archivierung möglich

Auf einen Blick: Alles, was Sie über die Umstellung auf elektronische Rechnungen wissen müssen!


Obwohl elektronische Rechnungen sich mehr und mehr durchsetzen und heute bereits in vielen Unternehmen zur Praxis gehören, haben wir für Sie die wichtigsten Fakten und Hinweise zum Umgang mit der elektronischen Rechnung zusammengestellt.

  • Die elektronische Rechnung ist der Papierrechnung seit dem 31.12.2012 EU-weit gleichgestellt.
  • Eine korrekte elektronische Rechnung muss a) Name und vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers enthalten, b) inhaltlich nicht abänderbar und c) lesbar sein.
  • Elektronische Rechnungen müssen 10 Jahre in digitaler Form aufbewahrt werden.
  • Wichtig: Ein Ausdruck genügt nicht. Stellen Sie sicher, dass Sie über den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in Ihrem Betrieb eine geeignete Software zum Lesen der archivierten Dokumente vorhalten (z. B. Adobe Reader für PDF-Dokumente).

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Dann sprechen Sie einfach Ihren GC-Außendienstmitarbeiter oder den Online-Beauftragten in Ihrem GC-Partnerhaus an.

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    • Maximale Planungssicherheit
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    • Keine Eingabefehler = korrekte Abrechnung
    • Rechts- und revisionssicher
  • Nutzen für unsere Kunden

    • Zeitersparnis
    • Kostenersparnis