Grundsatzerklärung
1. Einrichtung eines Menschenrechtsgremiums
Die GC-GRUPPE hat ein Menschenrechtsgremium ins Leben gerufen, an dem Fachabteilungen für Recht, Strategischen Einkauf und Nachhaltigkeit beteiligt sind. Dieses Gremium arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen, um Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu entwickeln und umzusetzen.
2. Einführung eines Risikomanagementsystems
Die GC-GRUPPE hat ein umfassendes Risikomanagementsystem eingeführt, um die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und die Durchführung von jährlichen Risikoanalysen zu ermöglichen. Bei der Priorisierung und Betrachtung von Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich hat die GC-GRUPPE die Risikofaktoren Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, faire Arbeitszeiten und Gleichstellung der Geschlechter als besonders bedeutend erachtet. Die GC-GRUPPE berücksichtigt bei der Priorisierung dieser Risiken die Tatsache, dass sie als Großhandelsverbund für Sanitär, Heizung, Klima, Elektro, Dachtechnik und Tiefbau Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen einsetzt, wie z.B., in den Bereichen Einkauf/Service und Logistik, Finanzen und Controlling, Vertrieb, Marketing und Produktdatenmanagement, Verwaltungstätigkeiten (Personal und Rechtsabteilung) sowie IT und Datensicherheit. Bei der Priorisierung und Betrachtung von Risiken im Zusammenhang mit unmittelbaren Lieferanten führt die GC-GRUPPE eine umfassende Prüfung durch, bei der neben abstrakten Risikofaktoren wie Länder- und Branchenrisiken auch eine Reihe weiterer wesentlicher Faktoren berücksichtigt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a. die Akzeptanz eines Supplier Code of Conducts und der sog. Business Impact Score. Letzterer hilft uns, den Einflussgrad der GC-GRUPPE auf einen Lieferanten zu ermitteln und umgekehrt.
3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Auf Grundlage der Risikoanalyse setzen wir sowohl Präventionsmaßnahmen als auch Abhilfemaßnahmen um. Dazu gehören Schulungen und Schulungsmaterialien für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine umfassende Compliance-Broschüre, die von allen Beteiligten genutzt wird, die Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie, sowie die unverzügliche Umsetzung von Maßnahmen zur Korrektur von Rechtsverstößen, sobald diese festgestellt werden. Diese Maßnahmen sind ein integraler Bestandteil unserer Bemühungen, Menschen- und Umweltrechte zu wahren und zu fördern.
4. Beschwerdemechanismus
Die GC-GRUPPE hat einen öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus auf ihrer Website eingerichtet, der es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Interessengruppen ermöglicht, Menschenrechts- sowie Umweltrechtsverletzungen zu melden, die in unserem eigenen Geschäftsbereich oder bei unseren Lieferanten auftreten.
5. Dokumentation und Berichterstattung
Die Arbeit des Menschenrechtsgremiums und die Ergebnisse der Risikoanalyse werden dokumentiert und sowohl der Geschäftsleitung als auch dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich berichtet.
6. Supplier Code of Conduct
Die GC-GRUPPE hat einen Supplier Code of Conduct veröffentlicht, der von jedem unserer Lieferanten akzeptiert werden soll und als Grundlage für unser Geschäftsverhältnis dient. Dieser Kodex enthält klare Anforderungen in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte.