Die digitale Transformation ist nicht mehr aufzuhalten. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen birgt dieser Prozess die Chance, ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Einziges Hindernis stellen die mangelnden Zeitressourcen in den Betrieben dar. Mit ihren vielseitigen, individualisierbaren eBusiness-Lösungen erleichtert die GC-GRUPPE ihren Fachhandwerkskunden den Transformationsprozess und schafft auf diese Weise Freiräume. Und dank verschiedener Zuschüsse gestaltet sich der Schritt in die Digitalisierung für Unternehmer noch attraktiver.

Neben den EU- und bundesweiten Programmen unterstützen auch die einzelnen Bundesländer Digitalisierungsvorhaben mit eigenen Fördermaßnahmen. Hier ein kurzer Überblick:

Baden-Württemberg:

Mit der Digitalisierungsprämie fördert Baden-Württemberg konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Optimierung der IT-Sicherheit. Zuschussberechtigt sind dabei alle Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern. Für Vorhaben, deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen, können sie über ein Darlehen der Landesbank einen Tilgungszuschuss beantragen.

Bayern:

In Bayern werden kleine und mittelgroße Betriebe finanziell bei der Entwicklung, Einführung und Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen sowie Prozessen unterstützt. Auch die Konzeption von IT-Sicherheitslösungen soll gefördert werden. Je nach Förderprogramm belaufen sich dabei die Zuschüsse auf bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich kann ein zinsverbilligtes Darlehen mit der Möglichkeit einer Förderung von 100% der förderfähigen Ausgaben in Anspruch genommen werden.

Berlin:

Unter dem Titel „Berlin Mittelstand 4.0“ werden in der Hauptstadt Unternehmen bei der Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen sowie der Digitalisierung von Produktion und Service unterstützt. Die Förderung sieht hierbei u.a. ein Darlehen von 2-6 Millionen Euro zu günstigen Zinsen und eine 60%ige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB vor.

Brandenburg:

Ähnlich wie Berlin fördert auch Brandenburg die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen sowie der Digitalisierung von Produktion und Service. Hier implizieren die Fördermaßnahmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung von maximal 50.000 für das Modul „Beratung und Schulung“ (Laufzeit bis 6 Monate) und maximal 500.000 Euro für das Modul „Implementierung“ (Laufzeit bis 36 Monate).

Bremen:

Das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 bezuschusst kleine und mittelgroße Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven, die eine Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung in Anspruch nehmen. Dabei werden 50% der Kosten bei einem Maximalbetrag von 5.000 Euro gefördert.

Hamburg:

Nicht börsendatierte Unternehmen, die mindestens einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds (EIF) entsprechen, profitieren in Hamburg von besonders zinsgünstigen Krediten. Eine hundertprozentige Auszahlung ist garantiert.

Hessen:

Mit dem Digi-Zuschuss wird in Hessen die digitale Transformation von Produktions- sowie Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Dabei erfolgt die Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Sachausgaben. Diese Sachausgaben müssen sich jedoch auf mindestens 4.000 Euro belaufen. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern:

Kleine und mittlere Unternehmen – aber auch Kleinstbetriebe – erhalten in Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung von analoge auf digitale Prozesse. Neben einer Anteilfinanzierung ist u.a. eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50% vorgesehen.  

Niedersachsen:
Investitionen in verschiedene Hard- und Software-Lösungen, die u.a. zu Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen, werden in Niedersachsen in Form des „Digitalbonus.Niedersachsen“ - ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% – subventioniert. Die Fördersumme liegt dabei zwischen 2.500 und 10.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen:

Der Digitalisierungsgutschein „Mittelstand Innovativ!“ fördert die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung von Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung sowie IT-Sicherheit. Die Unternehmen erhalten neben einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Digitalisierungsgutscheine im Wert von 10.000 bzw. 15.000 Euro.

Außerdem werden mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen und Investitionsvorhaben unterstützt. Hierbei profitieren die Betriebe vor allem von besonders zinsgünstigen Ratendarlehen.

Saarland:

In Saarland können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit dem Förderprogramm „DigitalStarter“ einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen, wenn sie ihn die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen sowie Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie investieren. Gefördert werden auch Ausgaben für die Optimierung der IT-Sicherheit und die erforderlichen Mitarbeiterschulungen.

Sachsen:

Sächsische Unternehmen erhalten einen Zuschuss für Betriebsberatungen und Coachings zu verschiedenen Fragen rund um die Digitalisierung. Dieser liegt pro Tag der Beratung bei bis zu 350 Euro Zuwendung bzw. bis zu 8.000 Euro pro Kalenderjahr. Des Weiteren wird die Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert. Hier liegt der nicht zurückzahlbare Zuschuss bei bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro.

Sachsen-Anhalt:

„Digital Innovation“ stellt in Sachsen-Anhalt Fördermittel für die Digitalisierung kleiner und mittelgroßer Unternehmen zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (maximal 70.000 Euro pro Projekt).

Thüringen:

Kleine und mittelgroße Unternehmen aus Thüringen, die im Rahmen der Digitalisierung in Software und Hardware sowie der dazugehörigen Dienstleister investieren, profitieren vom sogenannten Digitalbonus. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens jedoch 15.000 Euro – und gilt für Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 150.000 Euro.

Zu weiteren Informationen und Fördermaßnahmen in den einzelnen Bundesländern können Sie sich auch an den Digital-Coach Ihres GC-Partnerhauses wenden.