Klarheit zum Jahreswechsel: Die reformierte Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" ist am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentiicht worden. Damit steht die neue Förderung für den Heizungsaustausch zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes seit dem 1. Januar 2024 zur Verfügung.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt den Austausch alter Heizungsanlagen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionszuschuss von bis zu 55% und einkommensabhängig gar bis zu 70%. Das bedeutet: Der Eigenanteil für die Anschaffung einer zukunftsfähigen Heizung kann durch die Förderung günstiger sein als die Erneuerung einer Gas- oder Ölheizung.

Unterstützung auch für Vermieter und die Wohnungswirtschaft: Sie erhalten die Grundförderung mit einem Investitionszuschuss von 30%. Gefördert werden darüber hinaus weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude, beispielsweise Maßnahmen zur Dämmung oder ein Fenstertausch.

Effizienz-Bonus für Wärmepumpen

Der Antrag auf eine Grundförderung als Investitionszuschuss von 30% steht wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen offen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, steht ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% zur Verfügung.

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz