Bahn frei für das Solarpaket 1. Am 26.4. haben Bundestag und Bundesrat umfassende Reformen und Förderungen im Photovoltaik-Bereich beschlossen, die auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzahlen. Ein Blick auf die wichtigsten Punkte:

Balkonkraftwerke: Starke Förderung von PV für Wohnungen durch höhere Watt-Obergrenzen und Anmeldeerleichterungen der Stecker-Solaranlagen. Die Anmeldung wird jetzt noch einfacher: Die Balkonkraftwerke müssen künftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern es soll eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reichen. Dazu kommt: Balkonanlagen dürfen nach der neuen Gesetzeslage mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher – in Deutschland sind in der technischen Norm VDE-AR-N 4105 bislang 600 Voltampere (entspricht Watt) definiert.

Mieterstrom: Deutlich weniger Bürokratie für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen sowie Gewerbemietern. Solaranlagen unter dem sogenannten Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen, wie Garagen gefördert werden, jedenfalls solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Als Letztverbraucher kommen nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder Eigentümer in Frage, sondern auch sonstige Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf zwischengespeichert werden.

Repowering: Das Solarpaket vereinfacht den Wechsel zu effizienteren Modellen. Auf gleicher Fläche kann damit mehr Solarstrom erzeugt werden. Der EEG-Vergütungsaustausch bleibt bestehen, für PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung erhalten Betreiber also die EEG-Förderung und EEG-Vergütung bei. Die über die bisherige Maximalleistung hinausgehende Mehrleistung wird wie eine neue Anlage behandelt. Bei Großanlagen genießen Leitungen und Anschlüsse auf öffentlichem Grund auch dann Bestandsschutz, wenn die Anlage während des Umbaus vom Netz geht.

Aufdach-Anlagen: Hier finden sich wichtige Veränderungen der Rahmenbedingungen, beispielsweise bei Speichern oder vereinfachten Netzanschlussverfahren. Für PV-Anlagen auf Nebengebäuden winkt zudem eine höhere Förderung.

Kommerzielle Anlagen und Direktvermarktung: Das Solarpaket 1 erhöht die Einspeisevergütung für Solarstrom und erleichtert die verpflichtende Direktvermarktung für große Anlagen sowie bei PV auf Nebengebäuden. Für größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt auf Dächern wird die Förderung um 1,5ct/kWh angehoben. Zusätzlich wachsen die ausgeschrieben Mengen für die PV-Dachausschreibung großer Anlagen auf 2,3 Gigawatt pro Jahr ab 2026.

Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen: Die Betreiber von Solaranlagen dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung betreten.

Freiflächen-Solaranlagen: Das Paket sorgt für neue Impulse beim PV-Ausbau in der Freifläche. Projekte mit einer Größe von bis zu 50 Megawatt werden jetzt in Ausschreibungen zugelassen. Bisher waren es 20 Megawatt. Das stärkt den kostengünstigen Ausbau im EEG. Die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft werden darüber hinaus grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet.

Agri-PV: Raus aus der Nische. Im Bereich Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen entsteht ein eigenes Untersegment mit einem eigenen Höchstwert von 9,5ct/kW/h (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) in den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen.

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